Expertenforum - Schulgeld

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  • 01
    Schulgeld

    Guten Morgen, ein Arbeitgeber übernimmt für einen Student (kein duales Studium) das monatliche Schulgeld für die Hochschule. Es ist vorgesehen, dass er dies nach Ende seines Studiums wieder zurück zahlen muss. Ist dies ein steuerpflichtiger Arbeitslohn? In welcher Konstellation kann man hier eigenbetriebliches Interesse unterstellen? Bei beiden Fällen (auch wenn er nicht zurück zahlen muss)? Danke

  • 02
    RE: Schulgeld

    Sehr geehrter Fragesteller,


    soweit eine Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers vorgesehen ist, stellt sich nicht die Frage einer (Lohn-)Besteuerung, da keine Einkünfte zufließen. Vielmehr handelt es sich dann um ein Darlehen (das schriftlich dokumentiert werden sollte). Lediglich Zinsvorteile (Verzicht auf Verzinsung oder marktunüblich niedrige Verzinsung) wären ggf. als geldwerte Vorteile zu erfassen.


    Bei fehlender Rückzahlungspflicht gilt: Vorrangig zur Frage des eigenbetrieblichen Interesses ist einkommens- und lohnsteuerlich zu prüfen, ob die Einkommenssteuerfreiheit nach § 3 Nr. 19 Satz 1 Buchstabe b eingreift. Dies ist stets der Fall, wenn die konkrete Bildungsmaßnahme "der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dient". In Zweifelsfällen empfiehlt sich, beim Betriebsstättenfinanzamt für die konkrete Bildungsmaßnahme eine Lohnsteuer- Anrufungsauskunft nach § 42 e EStG einzuholen.


    Nur außerhalb des Anwendungsbereichs von § 3 Nr. 19 EStG besitzt die Frage des "überwiegend eigenbetrieblichen Interesses" noch praktische Bedeutung.


    Die Anforderungen an ein ganz überwiegendes betriebliches Interesse des Arbeitgebers werden in LStR 2022 19.7 Abs. 1 und 2 aus Verwaltungssicht konkretisiert, für Studiengebühren darüber hinaus im BMF-Schreiben vom 13.04.2012.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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