Expertenforum - Selbständigkeit und gleichzeitig abhängige Beschäftigung

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Selbständigkeit und gleichzeitig abhängige Beschäftigung

    Liebes Experten Team,

    nachstehenden Artikel habe ich schon gelesen, passt aber nicht hundertprozentig zu meiner Problematik:

    01

    hauptberuflich Freiberufler (eigene Praxis) + 1.000 € nebenberuflich an 2 Tagen in Anstellung


    Meine Frage:


    Wir haben einen Dozenten in der Meisterschule in abhängiger Beschäftigung seit 01.02.2025 mit 50 % AZ beschäftigt. Die Person ist aber weiterhin selbständig im Fahrzeuglackierer- und Malerhandwerk und privat krankenversichert.

    Der Mitarbeiter hat uns per E-Mail mitgeteilt: "Ich beschäftige bei mir im Betrieb 1 Malergesellen in Vollzeit. Und ich verdiene mit meiner Selbständigen Tätigkeit mehr als bei der 50 % an der Handwerkskammer."


    Ich möchte wissen, ob er weiterhin privat versichert bleiben kann und was für Nachweise ich benötige, dass keine Krankenversicherungspflicht besteht.


    Zunächst habe ich mit der AOK Nordwest telefoniert, die mir sagte, ich muss ein Verfahren zur Feststellung des Erwerbsstatus einleiten. Darauf hin habe ich den MA gebeten, online den Antrag zu stellen, im Nachgang haben wir jetzt die Formulare V0027 und V0028 erhalten und ich habe noch mal mit der DRV Bund telefoniert. Bei dem Verfahren geht es ja in erster Linie um die Prüfung "selbständig" oder "abhängig" beschäftigt und zwar für die Beschäftigung bei uns.

    Aber das ist eindeutig, der Mitarbeiter ist bei uns abhängig beschäftigt.


    Mir geht es nur um die Krankenversicherung.

    Wie ist denn da das richtige Vorgehen?


    Für Ihre Unterstützung in der Angelegenheit bin ich Ihnen sehr dankbar, zumal der Mitarbeitende ursprünglich auch bei der AOK Nordwest versichert war.

    Vielen Dank.

    ElfeP

     

  • 02
    RE: Selbständigkeit und gleichzeitig abhängige Beschäftigung

    Guten Tag,
     
    Beschäftigte sind nicht krankenversicherungspflichtig, wenn sie hauptberuflich selbständig sind (§ 5 Abs. 5 SGB V).
     
    Eine hauptberufliche Selbständigkeit liegt grundsätzlich dann vor, wenn die wirtschaftliche Bedeutung und der zeitliche
    Umfang die übrigen Erwerbstätigkeiten übersteigt.
     
    Ferner wird bei Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer
    mehr als geringfügig beschäftigen, vermutet, dass sie hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind.
     
    Aufgrund der von Ihnen geschilderten Umstände kann hier von einer hauptberuflichen Selbständigkeit ausgegangen werden.
     
    Eine Einschaltung der DRV Bund bezüglich eines Statusfeststellungsverfahrens ist hier nicht notwendig. Vielmehr ist hier die zuständige
    (letzte oder wählbare) Krankenkasse zur verbindlichen Feststellung einzubinden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.