Liebes Experten Team,
nachstehenden Artikel habe ich schon gelesen, passt aber nicht hundertprozentig zu meiner Problematik:
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hauptberuflich Freiberufler (eigene Praxis) + 1.000 € nebenberuflich an 2 Tagen in Anstellung
Meine Frage:
Wir haben einen Dozenten in der Meisterschule in abhängiger Beschäftigung seit 01.02.2025 mit 50 % AZ beschäftigt. Die Person ist aber weiterhin selbständig im Fahrzeuglackierer- und Malerhandwerk und privat krankenversichert.
Der Mitarbeiter hat uns per E-Mail mitgeteilt: "Ich beschäftige bei mir im Betrieb 1 Malergesellen in Vollzeit. Und ich verdiene mit meiner Selbständigen Tätigkeit mehr als bei der 50 % an der Handwerkskammer."
Ich möchte wissen, ob er weiterhin privat versichert bleiben kann und was für Nachweise ich benötige, dass keine Krankenversicherungspflicht besteht.
Zunächst habe ich mit der AOK Nordwest telefoniert, die mir sagte, ich muss ein Verfahren zur Feststellung des Erwerbsstatus einleiten. Darauf hin habe ich den MA gebeten, online den Antrag zu stellen, im Nachgang haben wir jetzt die Formulare V0027 und V0028 erhalten und ich habe noch mal mit der DRV Bund telefoniert. Bei dem Verfahren geht es ja in erster Linie um die Prüfung "selbständig" oder "abhängig" beschäftigt und zwar für die Beschäftigung bei uns.
Aber das ist eindeutig, der Mitarbeiter ist bei uns abhängig beschäftigt.
Mir geht es nur um die Krankenversicherung.
Wie ist denn da das richtige Vorgehen?
Für Ihre Unterstützung in der Angelegenheit bin ich Ihnen sehr dankbar, zumal der Mitarbeitende ursprünglich auch bei der AOK Nordwest versichert war.
Vielen Dank.
ElfeP