Sehr geehrtes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin befindet sich derzeit in Elternzeit und begehrt während der Elternzeit eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen.
Spricht aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht etwas dagegen?
Besten Dank vorab für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Personalverwaltung