Guten Tag, ich habe eine Frage zu SFN-Zuschlägen im Bereich der Gastronomie.
Die Zuschläge wurden bisher in einer Summe erfasst.
Beispiel:
1 x Nacht-, Sonn- u. Feiertagszuschläge (sv + st.-frei): 120,37 €
Ist das so zulässig?
Meiner Meinung nach müssen die Stunden mit der jeweiligen Lohnart und Zuschlagssatz einzeln aufgeführt werden.
Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung