Ein Mitarbeiter ist ab 01.08. geringfügig beschäftigt. Wir prüfen 01.08.24-31.07.25. Im November 2024 wird sicher eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) gezahlt. Im Juli (wird abhängig vom Betriebsergebnis) noch eine Sonderzahlung fällig. Ob diese gezahlt wird wissen wir erst in 2025.
Rechnen wir bei der aktuellen Prüfung die Sonderzahlung im Juli 25 mit rein? Wenn ja, der volle Betrag oder anteilig auf den Monat gebrochen?
Danke!