Expertenforum - Sonntaszuschlag in Freizeit umwandeln?

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  • 01
    Sonntaszuschlag in Freizeit umwandeln?

    Guten Tag,


    es waren Mitarbeiter für mehrere Tage auf der Messe, auch über´s WE. Es ist angedacht, einen Sonntags- Zuschlag von 100 % zu gewähren. Die MA möchten den Zuschlag aber nicht in Geld, sondern in Freizeit erhalten. Bei der finanziellen Vergütung würden ja nur

    50 % steuerfrei sein. Wie ist das aber nun mit der Abgeltung in Freizeit, wenn wir mehr Prozente geben als steuerfrei wären?


    Viele Grüße

    Fritsche

     

  • 02
    RE: Sonntaszuschlag in Freizeit umwandeln?

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Sonntaszuschlag in Freizeit umwandeln?

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage.

    Arbeitsrechtlich ist die Gewährung weiterer „Vergünstigungen“ für Sonntagsarbeit zulässig. Sie können also als Arbeitgeber auch über den steuerfreien Sonntagszuschlag hinaus zusätzliche Freizeit gewähren.

    Ob dies steuerlich oder sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen hat, werden Ihnen unsere Experten in diesem Bereich noch gesondert beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 04
    RE: Sonntaszuschlag in Freizeit umwandeln?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    aus steuerlicher Sicht ist zu unterscheiden zwischen der Auszahlung von Zuschlägen (steuerfrei in den Grenzen des § 3b EStG) und der Gewährung von Freizeitausgleich. Im letztgenannten Fall wird die Ausgleichszeit normal vergütet und die Vergütung normal versteuert. Die Privilegierung der Zuschlagszahlung wirkt nicht, wenn anstelle des Zuschlags Freizeit gewährt wird; es gibt also bei der Vergütung für Freizeitausgleich keinen steuerlichen Unterschied zwischen Ausgleichszeiten für Arbeit z.B. am Dienstag, am Sonntag oder Heiligabend.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 05
    RE: Sonntaszuschlag in Freizeit umwandeln?

    Guten Tag,
     
    aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht, schließen wir uns hier den Experten vom Steuerrecht an.
     
    Ein Freizeitausgleich hat keine sozialversicherungsrechtlichen Unterschiede zu den Maßgaben die für andere Wochentage gelten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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