Expertenforum - Sozialversicherung

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  • 01
    Sozialversicherung

    Derzeit ist in Planung selbstständige Künstler (Hauptbeschäftigung) als Minijobber einzustellen.


    Mit welchen Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppenschlüssel müssen sie angemeldet werden?


    Wie würde die Schlüsselung bei einem Nebenjob als Midijobber aussehen?

     

  • 02
    RE: Sozialversicherung

    Hallo Stadt,

    zunächst einmal gehen wir bei der Beantwortung Ihrer Fragen davon aus, dass der jeweilige Künstler „hauptberuflich selbstständig tätig“ und gesetzlich krankenversichert ist.   
    Demzufolge lautet der Beitragsgruppenschlüssel in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung „6100“ („6500“ bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht). Der Personengruppenschlüssel ist mit „109“ zu hinterlegen.

    Liegt das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt zwischen 556,01 und 2.000,00 €, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „0110“ (Personengruppenschlüssel „101“).  
      
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam  

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