Guten Tag,
wir haben aktuell einen Umschüler der eine zweijährige betriebliche Umschulung zum Kaufmann im Gesundheitswesen bei uns absolviert.
Die Umschulung ist durch die Arbeitsagentur gefördert.
Die Umschulung ist Vollzeit und der Umschüler erhält von uns dafür eine monatliche Vergütung von 200,- €.
Können Sie uns bitte mitteilen, wie hier die sozialversicherungsrechtliche Handhabung ist hinsichtlich Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppenschlüssel?
Vielen Dank.