Expertenforum - Sozialversicherung Betriebliche Umschulung

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  • 01
    Sozialversicherung Betriebliche Umschulung

    Guten Tag,


    wir haben aktuell einen Umschüler der eine zweijährige betriebliche Umschulung zum Kaufmann im Gesundheitswesen bei uns absolviert.

    Die Umschulung ist durch die Arbeitsagentur gefördert.

    Die Umschulung ist Vollzeit und der Umschüler erhält von uns dafür eine monatliche Vergütung von 200,- €.


    Können Sie uns bitte mitteilen, wie hier die sozialversicherungsrechtliche Handhabung ist hinsichtlich Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppenschlüssel?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Sozialversicherung Betriebliche Umschulung

    Guten Tag,
     
    Umschüler sind in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie Arbeitsentgelt erhalten. Da es sich in Ihrem Sachverhalt um eine berufsfördernde Maßnahme handelt, die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gefördert wird, ist der „Umschüler“ aufgrund des Leistungsbezuges durch die BA bereits kranken- und pflegeversichert. Die Versicherungspflicht aufgrund der Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

    Wenn es sich um eine Umschulung handelt, die u.a. durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert wird, ist der Träger der Maßnahme grundsätzlich zur Meldung verpflichtet. Sofern Beschäftigungen im Rahmen dieser Umschulung durchgeführt werden, informiert der Träger die Unternehmen über die Meldepflicht, damit keine doppelten Meldungen erstellt werden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit aufzunehmen.
     
    Da Umschulungsmaßnahmen sehr vielseitig und individuell auf die betroffene Person zugeschnitten sind, empfehlen wir eine Anfrage bei der zuständigen Krankenkasse (unter Vorlagen der entsprechenden Umschulungsvereinbarung) zur Beurteilung des konkreten Einzelfalles.
     
    Weitergehende Informationen können Sie auch der gemeinsamen Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vom 23.11.2023 entnehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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