Aktuell besteht eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn die Beamtin in Rente geht, erhält sie eine Pension. Daneben erhält sie durch Verkauf von GmbH-Anteilen eine monatliche "Rente" (GmbH-Anteile wurden veräußert und laut Kaufvertrag erolgt die Zahlung des Kaufpreises als lebenslange Rente mit Anpassung an die Lebenshaltungskosten; sie war lediglich Gesellschafter und kein Arbeitnehmer der GmbH). Beim Antritt der Rente war sie in ihrer zweiten Lebensarbeitshälfte 9/10 der Zeit freiwillig in der gestzlichen Krankenkasse versichert.
Wie werden die Beiträge beim Bezug der Pension und der Rente berechnet? Ist Sie dann pflichtversicherter Rentner? Macht es einen Unterschied, wenn sie zusätzlich Anspruch auf eine Rente von der DRV hätte?