Expertenforum - Sozialversicherungsbeiträge in Lohnsteueranmeldung

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  • 01
    Sozialversicherungsbeiträge in Lohnsteueranmeldung

    Liebes Expertenteam,


    in der Lohnsteuerbescheinigung befinden sich unter Nr. 26 die AN-Beträge zu Pflegeversicherung.

    Ein Mitarbeiter hat uns nun nachträglich mitgeteilt, dass er ein Kind hat. Bis zu welchem Datum können wir die Kinderanzahl zu dem PV-Abschlag ändern? Wäre es ggf. möglich diese auch rückwirkend ins letzte Jahr (2023) zu korrigieren oder gilt für die Sozialversicherungsbeträge in der Lohnsteuerbescheinigung dasselbe Prinzip wie für die "normale" Lohnsteuer: Die Korrektur müsste dem Finanzamt mitgeteilt werden?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

  • 02
    RE: Sozialversicherungsbeiträge in Lohnsteueranmeldung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die abgeschlossene (übermittelte) Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres kann (und muss) nicht mehr geändert werden (§ 41c Abs. 3 Satz 1 EStG). Die nötigen Korrekturen kann der Mitarbeiter im Verfahren zur Einkommensteuer-Veranlagung herbeiführen. Für das laufende Jahr ist die Korrektur lohnsteuerlich möglich.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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