Liebes Expertenteam,
in der Lohnsteuerbescheinigung befinden sich unter Nr. 26 die AN-Beträge zu Pflegeversicherung.
Ein Mitarbeiter hat uns nun nachträglich mitgeteilt, dass er ein Kind hat. Bis zu welchem Datum können wir die Kinderanzahl zu dem PV-Abschlag ändern? Wäre es ggf. möglich diese auch rückwirkend ins letzte Jahr (2023) zu korrigieren oder gilt für die Sozialversicherungsbeträge in der Lohnsteuerbescheinigung dasselbe Prinzip wie für die "normale" Lohnsteuer: Die Korrektur müsste dem Finanzamt mitgeteilt werden?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung