Sehr geehrte Damen und Herren,
eine grenznahe Bürgerin nimmt im Herbst ihre Arbeit bei uns auf.
Sie hat bisher noch keine Sozialversicherungsnummer (das hat auch der Datenabruf ergeben). Wenn Sie jetzt bei der AOK Bayern Mitglied werden möchte und den Online-Mitgliedsantrag ausfüllt, bekommt sie seitens der Krankenkasse dann direkt eine SV-Nummer zugeteilt, oder müssen wir als Arbeitgeber noch irgendwie tätig werden?
Vielen Dank für die Beantwortung.