Expertenforum - Sozialversicherungspflicht bei Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG

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  • 01
    Sozialversicherungspflicht bei Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG

    Guten Tag,

    wir haben einem Arbeitnehmer ein Laptop zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen und übernehmen die Pauschalsteuer wie oben im Betreff genannt. Liegt hier in der Sozialversicherung analog der Pauschalversteuerung nach § 37 b EStG in der Sozialversicherung ein sonstiger Bezug vor, der über die Abrechnung verbeitragt werden muss?

    Und - falls wir als Arbeitgeber die Kosten hierfür übernehmen auch wieder ein geldwerter Vorteil, der dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist?

    Mit bestem Dank im Voraus, viele Grüße

    S. Reinhardt

  • 02
    RE: Sozialversicherungspflicht bei Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG

    Guten Tag,
     
    der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 Prozent erheben, soweit er den Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt Datenverarbeitungsgeräte übereignet; das gilt auch für Zubehör und Internetzugang. Das Gleiche gilt für Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung gezahlt werden.
     
    Wird, wie in Ihrem Fall, die pauschale Besteuerung nach § 40 Abs. 2 EstG angewendet, liegt nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 SvEV (Sozialversicherungsentgeltverordnung) kein sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt vor. Es fallen somit keine Sozialversicherungsbeiträge an.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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