Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter von uns ist am 13.05.2024 verstorben. Demnach erhält er bis zum 13.05.2024 er noch sein Gehalt. Für die restlichen Tage des Monats also ( 14.05-31.05 sowie für 2 weitere Monate also Juni und Juli bekommen die Hinterbliebenen in einer Summe ,,Sterbegeld nach § 23 Tvöd'' ausbezahlt. Dazu hätte ich ein paar Fragen:
1. Woher weiß ich, an wenn ich das Sterbegeld zahlen muss? Er hat keine Ehefrau sonderen mehrere Kinder. Darf ich als AG jemand aussuchen?
2. Den Hinterbliebenen muss ich ja mit Steuerklasse 6 anmelden und das Sterbegeld (restliche Tage des Monats sowie 2 weitere Monate als Vorzugsbezug abrechnen passt das so?
3. Da der Lohn für den Monat Mai schon durch ist, hat der verstorbene AN ja für den ganzen Monat Mai Lohn erhalten. Da ich ihm ja zum 13.05.2024 wegen Tod abmelden muss, darf ich dann die Rückforderung mit dem Sterbegeldzahlung an den Hinterbliebenen verrechen?