Hallo liebe Steuer-Experten,
können Sie uns erläutern, inwiefern es Vorteile hat, auszuzahlende Überstunden erst im Folgemonats des Monats auszuzahlen, wo z.B. ein Weihnachtsgeld als "sonstiger Bezug" bereits ausbezahlt wird.
Bsp. 11.2024 Weihnachtsgeld als sonstiger Bezug, zeitgleich zum monatlichen Fix-Gehalt Auszahlung von Überstunden als weiteren sonstigen Bezug in 11.2024.
Macht es steuerlich für den MA Sinn die Auszahlung der Überstunden auf den Dezember, also 12.2024 zu verschieben, um in 12.2024 dann darauf weniger Steuern zahlen zu müssen?
Meines Erachtens ist die Lohnsteuer eine Jahressteuer, wo am Ende des Jahres sowieso alles wieder in einen Topf in der Einkommensteuererklärung geworfen und ausgeglichen wird.
Es ist ein immer wiederkehrendes Phänomen, dass MA behaupten, solche Auszahlungen in andere Monate zu schieben, um Steuern zu sparen. Ist dem so? Meine Einschätzung dazu, siehe oben.
Danke vorab für eine pauschale Auskunft Ihrerseits,
Grüße
TOM_MGG