Expertenforum - Steuerfreie Aufmerksamkeiten

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  • 01
    Steuerfreie Aufmerksamkeiten

    Unsere Beschäftigten erhalten seit diesem Jahr zum Geburtstag einen steuerfreien Wertgutschein in Höhe von 60,00 € (steuerfreie Aufmerksamkeit). Zudem sollen sie bei runden Geburtstagen zusätzlich einen Blumenstrauß im Wert von 10,00 € erhalten. Damit würde theoretisch die Steuerfreigrenze bei Aufmerksamkeiten überschritten werden. Kann der Blumenstrauß pauschal durch den Arbeitgeber versteuert werden damit der Wertgutschein seine Steuerfreiheit behält oder wird der gesamte Betrag in Höhe von 70,00 € steuerpflichtig? Oder kann der Blumenstrauß als Streuwerbeartikel gewertet werden, der nicht der Steuerpflicht unterliegt?

  • 02
    RE: Steuerfreie Aufmerksamkeiten

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im geschilderten Sachverhalt wird die Freigrenze (!) von EUR 60 überschritten. Damit ist der volle Betrag lohnsteuerpflichtig. Möglich ist eine Pauschalbesteuerung mit Pausch-Steuersatz von 30 % (§ 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), jedoch bezogen auf den gesamten Betrag (nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Teil).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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