Guten Tag,
MA erreicht mit Ablauf des 30.11.2024 die Regelaltersgrenze. Ab 01.12.2024 wird er seine volle Altersrente beziehen. Von der betrieblichen Altersversorgung / Zusatzversorgungskasse wird er ab 01.12.2024 eine Betriebsrente erhalten. Die Zusatzversorgungskasse ist eine eigenständige Einrichtung.
Sein Beschäftigungsverhältnis setzt er ganz normal bei uns fort. Ist vom Tarifvertrag her möglich. SV-mäßig wird er ab dem 01.12.2024 umgeschlüsselt werden.
Die Betriebsrente muss versteuert werden. Allerdings führt die Zusatzversorgungskasse keine Steuern ab. Jedes Jahr im Februar wird eine Rentenbezugsmitteilung von dort erstellt. Diese muss der Betroffene dann im Rahmen seiner Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Frage: Wenn der MA nur mit uns ab 01.12.2024 ein Arbeitsverhältnis hat, wird das Entgelt aus dieser Beschäftigung nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Steuerklasse 1-5) versteuert?
Die Steuern für die RV-Rente sowie die Betriebsrente werden doch erst nach Abgabe der Steuererklärung vom Finanzamt erhoben?
Ist dies so richtig?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Viele Grüße
Der Rechtsfinder