Expertenforum - Steuerklasse Hinzuverdienst Altersvollrentner und Betriebsrente

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Steuerklasse Hinzuverdienst Altersvollrentner und Betriebsrente

    Guten Tag,


    MA erreicht mit Ablauf des 30.11.2024 die Regelaltersgrenze. Ab 01.12.2024 wird er seine volle Altersrente beziehen. Von der betrieblichen Altersversorgung / Zusatzversorgungskasse wird er ab 01.12.2024 eine Betriebsrente erhalten. Die Zusatzversorgungskasse ist eine eigenständige Einrichtung.


    Sein Beschäftigungsverhältnis setzt er ganz normal bei uns fort. Ist vom Tarifvertrag her möglich. SV-mäßig wird er ab dem 01.12.2024 umgeschlüsselt werden.


    Die Betriebsrente muss versteuert werden. Allerdings führt die Zusatzversorgungskasse keine Steuern ab. Jedes Jahr im Februar wird eine Rentenbezugsmitteilung von dort erstellt. Diese muss der Betroffene dann im Rahmen seiner Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.


    Frage: Wenn der MA nur mit uns ab 01.12.2024 ein Arbeitsverhältnis hat, wird das Entgelt aus dieser Beschäftigung nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Steuerklasse 1-5) versteuert?

    Die Steuern für die RV-Rente sowie die Betriebsrente werden doch erst nach Abgabe der Steuererklärung vom Finanzamt erhoben?


    Ist dies so richtig?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


    Viele Grüße

    Der Rechtsfinder





     

  • 02
    RE: Steuerklasse Hinzuverdienst Altersvollrentner und Betriebsrente

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Besteuerung der Altersrente und im Falle der Zusatzversorgungskasse auch deren Zahlungen werden nicht im Rahmen der Lohnsteuer, sondern nach Einkommenssteuer-Erklärung besteuert.

    Die Lohnsteuer für das laufende Arbeitseinkommen kann nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen (ELStAM) abgeführt werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.