Wir haben einen Mitarbeiter, der im Dezember 24 geheiratet hat. Nun hat er seine Steuerklasse von 1 auf 3 im Dezember 24 geändert. Wir haben vom Finanzamt noch keine Übertragung der neuen Steuerklasse bekommen und im Dezember 24 noch mit der Steuerklasse 1 abgerechnet. Wenn ich vom Finanzamt im Januar 25 die neue Steuerklasse 3 ab Dezember 24 zurückübertragen bekomme und die Gehälter Ende Januar auszahle, muss ich dann eine Nachberechnung Dezember 24 mit der neuen Steuerklasse 3 machen?
Expertenforum - Steuerklassenwechsel im Dezember 25 von 1 auf 3
![Expertenforum Zwei Frauen schauen zusammen in einen Bildschirm](/fk/fileadmin/user_upload/tools/expertenforum/2024-sv-expertenforum-1440x480.jpg)
Expertenforum
Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
-
01
Steuerklassenwechsel im Dezember 25 von 1 auf 3
-
02
RE: Steuerklassenwechsel im Dezember 25 von 1 auf 3
Sehr geehrter Fragesteller,
in der geschilderten Konstellation besteht gemäß § 41c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 EStG die Befugnis, nicht jedoch die Verpflichtung des Arbeitgebers zur rückwirkenden Korrektur für die Lohnbesteuerung Dezember 2024.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
Themenbereich:
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service