Expertenforum - Steuerpflicht bei Schadensersatz

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  • 01
    Steuerpflicht bei Schadensersatz

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in unserem Unternehmen wurde ein Arbeitsverhältnis mit einem Arzt gekündigt. Der Arzt soll nun (laut Vergleich) 110.000 Euro als Schadensersatz für entgangene Liquidationserlöse erhalten. Unsere Frage: Kann dieser Schadensersatz steuerfrei ausgezahlt werden? Es wäre nett, wenn Sie mir die Quelle angeben könnten, wo ich das nachlesen kann. Vielen Dank.

  • 02
    RE: Steuerpflicht bei Schadensersatz

    Sehr geehrter Fragesteller,


    der als "Schadensersatz" bezeichnete Betrag ist dann lohnsteuerpflichtig, wenn er entgangene Einnahmen ersetzen soll, die ihrerseits lohnsteuerpflichtig gewesen wären (vgl. § 24 Nr. 1a in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG; vgl. aus der Rechtsprechung u.a. BFH, Urteil vom 26.05.2020, IX R 15/19 und FG Münster, Urteil vom 22.08.2018, 13 K 2941/15).


    Ob dies für die "entgangenen Liquidationserlöse" der Fall war, ist der Sachverhaltsschilderung nicht zu entnehmen, dürfte aber anhand der früheren Verdienstabrechnungen des betroffenen Arbeitnehmers leicht nachprüfbar sein.


    Falls sich grundsätzliche Steuerpflicht ergibt, ist weiter zu beachten, dass bei "zusammengeballter" Zahlung eines Entschädigungsbetrages für entgangene Einnahmen aus mehreren Veranlagungszeiträumen die Anwendung von § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG ("Fünftelungsprivileg") In Betracht kommt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Steuerpflicht bei Schadensersatz

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Der Mitarbeiter ist zum 31.08.23 ausgeschieden. Im Jahr 2023 hatte der Mitarbeiter Privatliquidationen (steuerpflichtig) in Höhe von 465,44 Euro und im Jahr 2022 in Höhe von 0 Euro. Demnach wäre der "Schadensersatz" steuerfrei? Würde das aber nicht bedeuten, dass man statt einer Abfindung immer einen "Schadensersatz" vereinbaren kann, um die steuerpflicht zu umgehen?

  • 04
    RE: Steuerpflicht bei Schadensersatz

    Titel: RE: Steuerpflicht bei Schadensersatz


    Sehr geehrter Fragesteller,


    wenn die Privatliquidationen in der Vergangenheit steuerpflichtig waren, dann ist - wie mitgeteilt - auch die anstelle der entgangenen Privatliquidationen jetzt gezahlte Schadenersatz-Summe steuerpflichtig. Falls sich der Schadenersatz auf mehrere Jahre bezieht, kann - wie ausgeführt - das Fünftelungsprivileg in Betracht kommen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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