Expertenforum - Stipendiat aus Österreich

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  • 01
    Stipendiat aus Österreich

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    beim AG Deutschland (Tochterunternehmen einer Firma in Österreich) soll im Juli/August für 6 Wochen ein Praktikanten aus Österreich beschäftigt werden. Er studiert in Österreich und erhält von der Firma aus Österreich ein Stipendium mit der Bedingung zu einem Praktikum innerhalb der Unternehmensgruppe. Das Praktikum nicht nicht in der Schulordnung vorgeschrieben. Teilen Sie unsere Meinung, dass es sich hierbei um eine steuerfreie Beschäftigung handelt, da er in Deuschland durch die Beschäftigung keinen Wohnsitz begründet und es sich um einen kürzeren Aufenthalt von unter 6 Monaten handelt. Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Stipendiat aus Österreich

    Sehr geehrter Fragesteller,


    sofern der österreichische Praktikant (wie in der Frage mitgeteilt) in Deutschland keinen Wohnsitz begründet und keinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entsteht keine unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht. Dennoch würde gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 2 des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom deutschen Arbeitgeber gezahlte Vergütung in Deutschland steuerpflichtig sein. Entscheidend ist also, ob es zu solchen Zahlungen tatsächlich kommt.


    (Das aus Österreich gezahlte Stipendium wäre in Deutschland nicht steuerpflichtig.)


    Ob Zahlungspflichten (z.B. nach Mindestlohngesetz) entstehen, bitten wir ggf. bei den Fachexperten Arbeitsrecht abzuklären.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Stipendiat aus Österreich

    Vielen Dank für Ihre Antwort, eine kurze Rückfrage.

    Für die Versteuerung der Vergütung in der Lohnrechnung wird ja eine Identifikationsnummer

    für den benötigt. Könnten Sie uns bitte mitteilen, wo diese in dem Fall zu beantragen wäre?

    Mit freundlichen Grüßen

    Kluge

     

  • 04
    RE: Stipendiat aus Österreich

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für die Lohnsteuer auf Vergütung des deutschen Arbeitgebers wird eine Identifikationsnummer benötigt, die mit dem "Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt" beim zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt des Arbeitgebers erhältlich ist.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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