Sehr geehrte Damen und Herren,
beim AG Deutschland (Tochterunternehmen einer Firma in Österreich) soll im Juli/August für 6 Wochen ein Praktikanten aus Österreich beschäftigt werden. Er studiert in Österreich und erhält von der Firma aus Österreich ein Stipendium mit der Bedingung zu einem Praktikum innerhalb der Unternehmensgruppe. Teilen Sie unsere Meinung, dass hier eine kurzfristige Beschäftigung mit einer Freiheit in allen Zweigen der Sozialversicherung möglich ist. Vielen Dank Kluge