Stipendiat aus Österreich
Von: Kluge am 10.06.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
beim AG Deutschland (Tochterunternehmen einer Firma in Österreich) soll im Juli/August für 6 Wochen ein Praktikanten aus Österreich beschäftigt werden. Er studiert in Österreich und erhält von der Firma aus Österreich ein Stipendium mit der Bedingung zu einem Praktikum innerhalb der Unternehmensgruppe. Das Praktikum nicht nicht in der Schulordnung vorgeschrieben. Teilen Sie unsere Meinung, dass es sich hierbei um eine steuerfreie Beschäftigung handelt, da er in Deuschland durch die Beschäftigung keinen Wohnsitz begründet und es sich um einen kürzeren Aufenthalt von unter 6 Monaten handelt. Vielen Dank Kluge
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RE: Stipendiat aus Österreich
Von: Fachexperte für Steuerrecht am 11.06.2024
Sehr geehrter Fragesteller,
sofern der österreichische Praktikant (wie in der Frage mitgeteilt) in Deutschland keinen Wohnsitz begründet und keinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entsteht keine unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht. Dennoch würde gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 2 des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom deutschen Arbeitgeber gezahlte Vergütung in Deutschland steuerpflichtig sein. Entscheidend ist also, ob es zu solchen Zahlungen tatsächlich kommt.
(Das aus Österreich gezahlte Stipendium wäre in Deutschland nicht steuerpflichtig.)
Ob Zahlungspflichten (z.B. nach Mindestlohngesetz) entstehen, bitten wir ggf. bei den Fachexperten Arbeitsrecht abzuklären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
Themenbereich:
Steuerrecht
Sehr geehrte Damen und Herren des Arbeitsrechts,
ist hierbei der Mindestlohn von Deutschland zu beachten. Vielen Dank Kluge