Expertenforum - Student im vorgeschriebenen Pflichtpraktika möchte weiterhin den Minijob ausführen u. bekommt von der Praktikastelle eine Aufwandsentschädigung

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  • 01
    Student im vorgeschriebenen Pflichtpraktika möchte weiterhin den Minijob ausführen u. bekommt von der Praktikastelle eine Aufwandsentschädigung

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    ein Student wird im Rahmen seines Studiums ein vorgeschriebens Praktikasemester absolvieren.

    Er möchte weiterhin seinen Aushilfsjob ausführen, wird aber von der einen Praktikastelle eine Afwandsentschädigung in Höhe von 300,00 Euro erhalten.

    Wie ist in diesem Fall der steuer- und sv-rechtliche Aspekt?

  • 02
    RE: Student im vorgeschriebenen Pflichtpraktika möchte weiterhin den Minijob ausführen u. bekommt von der Praktikastelle eine Aufwandsentschädigung

    Hallo B+T,
     
    neben einer geringfügig (entlohnten) Beschäftigung kann gleichzeitig ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt werden. Eine Zusammenrechnung von Minijob und vorgeschriebenen Zwischenpraktikum erfolgt nicht. Wird ein „Arbeitsentgelt“ gezahlt, ist eine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu erstellen sowie die Insolvenzgeldumlage, die Umlagen U1 (ggf.) und U2 an die zuständige gesetzliche Krankenkasse abzuführen.
     
    Bezüglich Ihrer Frage zur steuerrechtlichen Behandlung bitten wir Sie, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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