Sehr geehrte Damen und Herren,
der Sohn unseres Firmeninhabers, Student, wird im Betrieb in die "Internas" eingeführt.
Dies neben seinem Studium.
Hierfür erhält er eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 500,-- Euro ausbezahlt.
Ist hier sozialversicherungsrechtlich etwas zu beachten, oder kann der Betrag brutto für netto ausbezahlt werden, da Aufwandsentschädigung.
Danke für Ihre Antwort