Guten Tag,
wir haben einen Studenten der einen Zeitvertrag 01.12.2023-31.05.2024 hatte. Bis auf den Februar hat er die 20 Stundengrenze immer überschritten. Gearbeitet hat er tagsüber meist von 13-22 Uhr und ein bis zweimal im Monat an einem Sonntag. Wir haben Ihn für die gesamte Beschäftigungszeit als Versicherungspflichtig eingestuft. Ab 08.24 ist ein neuer Vertrag für 6 Monate abgeschlossen.
Unsere Fragen: Ist unsere Einschätzung richtig? Hätten wir ihn im Februar im Werksstudentenprivileg versicherungsfrei einstufen können/müssen?
Wie müssen wir ihn für den neuen Vertrag einstufen, wenn er dann die 20 Stundengrenze einhält?
Freundliche Grüße