Expertenforum - Studenten Privatversicherung

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  • 01
    Studenten Privatversicherung

    Sehr geehrtes Expertenteam,



    Der Fall:

    da kommt Jemand aus dem Ausland – schließt für 41,00 eine Krankenversicherung für Studienbewerber und nicht eingeschriebene Studenten ab, EDUCARE24

    (für 17 Monate!!!)

    Beginnt zu studieren und arbeitet nebenbei als Student KV/ PV frei.

    Oder eine private Reise- Krankenversicherung für nicht einmal 43€ - und ist privat versichert ( AOK) MAWISTA)

    Unglaublich

    Hat den Versicherungsschutz und volle Leistungen der Grundversorgung.


    Wenn er nun nicht nur Student ist, sondern neben dem Studium arbeiten geht>

    Tritt an dieser Stelle eine SV Pflicht ein?? Die nicht durch diese >private< Versicherung gedeckt ist?



    EDUCARE24: Es ist doch ein Unding, dass die private Versicherung nicht nachhält, ob er nicht in die normale KV wechseln müsste.

    Sie kassieren 17 Monate lang die Prämie und der AG hat später evtl. noch das Problem der Nachforderung.


    Sie können daran nichts ändern, aber ich musste mir hierzu gerade einmal Luft machen.


    Hierbei ist nun auch noch eine Frage aufgekommen – habe ich noch nie darüber nachgedacht.

    Student privat versichert – erhält dieser vom AG einen Zuschuss zur privaten KV?


    Vielen Dank für die Rückmeldung. Liebe Grüße


     

  • 02
    RE: Studenten Privatversicherung

    Sehr geehrter Herr Momani,
     
    wir bitten um Verständnis, dass wir zu den privaten Versicherern keine Aussagen treffen können.
     
    In Ihrem konkreten Fall unterstellen wir, dass der Student im Rahmen des Werkstudentenprivilegs beschäftigt ist und mit der Beitragsgruppe „0100“ und der Personengruppe „106“ angemeldet wurde.
    Werkstudenten sind Personen, die neben ihrem Studium nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich beschäftigt sind. Sie gehören ihrem Erscheinungsbild nach grundsätzlich zu den Studenten und nicht zu den Arbeitnehmern. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist dabei ohne Bedeutung.
    Insbesondere Krankenversicherungspflicht besteht hier insoweit nicht.
     
    Studenten unterliegen grundsätzlich der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Gegebenenfalls kann bei Vorliegen einer entsprechenden privaten Krankenversicherung eine Befreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V in Frage kommen. Die Entscheidung trifft hier die zuständige Krankenkasse.
    Werkstudenten, die von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten befreit sind, haben gegenüber ihrem Arbeitgeber keinen Anspruch auf einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung, weil sie nicht zu den in den maßgebenden §§ 257 und 258 SGB V genannten Personenkreisen gehören.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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