Expertenforum - Studentenversicherung

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  • 01
    Studentenversicherung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Studentin ist bisher familienversichert und macht ein Praktikum über zwei Wochen je Tag 7 Stunden a`€ 13,-.

    Ist sie weiterhin familienversichert oder muss sie sich freiwillig als Student versichern?

    Ist es möglich sich nur für einen Monat zu versichern?

    Vielen Dank im Voraus.

  • 02
    RE: Studentenversicherung

    Guten Tag,
     
    verfügen Familienangehörige über ein Gesamteinkommen, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2025: 535 EUR) überschreitet, unterstellt der Gesetzgeber, dass bei diesen Personen kein Schutzbedürfnis vorliegt. Deshalb ist eine Familienversicherung in diesen Fällen ausgeschlossen. Zum 01.10.2022 wurde das zulässige Gesamteinkommen ausschließlich für geringfügig entlohnte beschäftigte Familienmitglieder an die neue Geringfügigkeitsgrenze angepasst (556,00 EUR).
     
    Hingegen bleiben Entgelte aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (kurzfristige Beschäftigungen), die befristet für die Dauer bis zu max. drei Monaten bzw. 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr ausgeübt werden, beim Gesamteinkommen unberücksichtigt, da es sich hier nicht um regelmäßiges Einkommen handelt. Das bedeutet, dass allein die Ausübung einer versicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung unabhängig von der Höhe des in dieser Zeit erzielten Arbeitsentgelts der Familienversicherung prinzipiell nicht entgegensteht.

    Sofern es sich in Ihrem Sachverhalt um ein freiwilliges Praktikum handelt und die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung nicht vorliegen, liegt grundsätzlich Sozialversicherungspflicht vor, sofern die Praktikantenvergütung die Geringfügigkeitsgrenze von 556,00 Euro überschreitet. Eine Familienversicherung ist dann nicht mehr möglich. Da nach Ihrer Schilderung das Praktikum mehr als 20 Stunden die Woche beträgt, tritt die Zugehörigkeit zum Kreis der Beschäftigten in den Vordergrund.
    Bei einem vorgeschriebenen Praktikum ist zu überprüfen, ob das Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße überschreitet.

    Zur Abklärung des Versicherungsschutzes empfehlen wir der betroffenen Studentin, die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren, da nur diese verbindlich klären kann, ob die Voraussetzungen für eine Familienversicherung vorliegen.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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