Expertenforum - Student/Praktikant mit kurzfristiger oder gfg. Beschäftigung

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Student/Praktikant mit kurzfristiger oder gfg. Beschäftigung

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    uns hat sich folgende Frage gestellt:

    Eine Person wird von der zuständigen Personalstelle als Praktikant oder Student eingestellt.

    Der Fall landet bei uns in der Entgeltabrechnung und wir stellen fest, dass man die entsprechende Person auch als kurzfristig oder als gfg. entlohnten Beschäftigten in der Sozialversicherung schlüsseln könnte.

    Wenn wir in der Sozialversicherung jetzt von einem kurzfristig Beschäftigten ausgehen, müssen wir dann von der Personalstelle auf einen geänderten Arbeitsvertrag bestehen oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun und auch keine Auswirkung?

    Vielen Dank

    Ch. Kolter-Bekker

  • 02
    RE: Student/Praktikant mit kurzfristiger oder gfg. Beschäftigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Arbeitsrechtlich besteht jedenfalls ein Unterschied zwischen Verben und Beschäftigung als Praktikant und als Arbeitnehmer im Rahmen einer Teilzeittätigkeit oder befristeten Beschäftigung. Vor diesem Hintergrund sollte mit der Personalstelle unbedingt geklärt werden, was in der konkreten Konstellation tatsächlich gewollt ist und in der Praxis auch umgesetzt wird. Dem gemäß muss der Vertrag gestaltet werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.