Sehr geehrtes Expertenteam,
uns hat sich folgende Frage gestellt:
Eine Person wird von der zuständigen Personalstelle als Praktikant oder Student eingestellt.
Der Fall landet bei uns in der Entgeltabrechnung und wir stellen fest, dass man die entsprechende Person auch als kurzfristig oder als gfg. entlohnten Beschäftigten in der Sozialversicherung schlüsseln könnte.
Wenn wir in der Sozialversicherung jetzt von einem kurzfristig Beschäftigten ausgehen, müssen wir dann von der Personalstelle auf einen geänderten Arbeitsvertrag bestehen oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun und auch keine Auswirkung?
Vielen Dank
Ch. Kolter-Bekker