Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Mitarbeiterin ist als Teilnehmerin am studienvorbereitenden Deutschkurs an der Universität eingeschrieben. Gilt sie bereits als ordentlich Studierende und kann somit als Werkstudentin abgerechnet werden?
Ich wünsche einen schönen Jahreswechsel
Mit freundlichem Gruß