Expertenforum - SV-Beurteilung bei Studentischer Hilfskraft mit befristeten Aufenthaltstitel

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  • 01
    SV-Beurteilung bei Studentischer Hilfskraft mit befristeten Aufenthaltstitel

    Hallo,


    wir haben 2 Studenten die als Studentische Hilfskräfte mit 80 Stunden die Woche beschäftigt werden. Die Besonderheit ist, dass beide privat versichert sind und eine befristete Arbeitserlaubnis bis 13.05.2025 haben. Was voraussichtlich für die Dauer der Studienzeit verlängert wird.


    Nach Abschluss des Studiums, gehen die Mitarbeiter zu ca. 90% zurück. Daher stellt sich uns die Frage, ob es eine besondere Ausnahmeregelung zur kompletten Befreiung der SV bzw. der RV oder ein bestimmtes Beschäftigungsmodell?



     

  • 02
    RE: SV-Beurteilung bei Studentischer Hilfskraft mit befristeten Aufenthaltstitel

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich ist die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigten unabhängig von einem Aufenthaltstitel durchzuführen.
     
    Ein befristeter bzw. auch fehlender Aufenthaltstitel hat dabei keine Auswirkungen auf die Beurteilung. Auch der Umstand, dass nach der Beschäftigung
    gegebenenfalls eine Rückkehr ins Heimatland erfolgt, führt zu keiner besonderen sozialversicherungsrechtlichen Behandlung.
     
    Die Beurteilung hat nach den allgemein gültigen Regelungen zu erfolgen.
     
    Ihre studentischen Hilfskräfte mit einer Beschäftigungszeit von 80 Stunden pro Woche unterliegen als Arbeitnehmer, vorbehaltlich besonderer hier nicht bekannten
    Umstände, uneingeschränkt der Sozialversicherungspflicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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