Hallo,
wir haben 2 Studenten die als Studentische Hilfskräfte mit 80 Stunden die Woche beschäftigt werden. Die Besonderheit ist, dass beide privat versichert sind und eine befristete Arbeitserlaubnis bis 13.05.2025 haben. Was voraussichtlich für die Dauer der Studienzeit verlängert wird.
Nach Abschluss des Studiums, gehen die Mitarbeiter zu ca. 90% zurück. Daher stellt sich uns die Frage, ob es eine besondere Ausnahmeregelung zur kompletten Befreiung der SV bzw. der RV oder ein bestimmtes Beschäftigungsmodell?