Hallo liebe Experten Team,
wir haben einen Mitarbeiter, dessen Arbeitsvertrag auf ruhend gestellt ist. Der Mitarbeiter macht aktuell eine berufliche Weiterbildung in Vollzeit und arbeitet bei uns nebenbei als geringfügig Beschäftigter. Sein Vertrag als Gfb endet zum 31.7.24. Nach seiner Weiterbildung möchte er im Ausland in Studium aufnehmen und nimmt somit seine ursprüngliche Beschäftigung nicht mehr auf. Aus seinem Arbeitsverhältnis als Festangestellter hat er noch sehr viele Überstunden offen. Muss er im Austrittsmonat Juli mit 1111, also sozialversicherungspflichtig, angemeldet werden, wenn ihm die Überstunden (keine Arbeitsleitung) aus seiner Festanstellung ausbezahlt werden? Welche Alternative würde es hier geben?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Viele Grüße JaMo