Guten Tag,
wir haben ein Student, der im Sommersemester 2024 (bis 30.09.2024) an einer Hochschule immatrikuliert ist und im Anschluss ein Masterstudium beginnen wird.
Bei uns soll der Student vom 01.07.2024 - 31.08.2024 in Vollzeit (35 Stunden) beschäftigt werden. Die Vorlesungszeit im Studium geht bis zum 13.07.2024 und er hatte in diesem Jahr bereits eine 3-monatige Vorbeschäftigungszeit.
Kann dieser Student im Rahmen einer Werkstudententätigkeit (26-Wochen-Frist) beschäftigt werden, auch wenn die Vorlesungszeit bis zum 13.07.2024 geht, oder ist er für den gesamten Zeitraum voll sozialversicherungspflichtig?
Besten Dank schon im Voraus für eine Rückmeldung.