Liebes Team,
Der Mandant ist kein Eigentümer/ Gesellschafter der Firma – sie trägt nur seinen Namen und er ist zum Geschäftsführer bestellt.
Herr Fischer bezieht seit dem 04.05.2015 eine Betriebsrente und erhält einen PKW.
Nun meine Frage:
Die Rente – rechne ich als Versorgungsbezug ab,
Den PKW als Sachbezug >> ist dieser Sachbezug SV pflichtig??
Versorgungsbezug + GwV PKW – Freibetrag von 176,75 = Grundlage der SV Beiträge ?
Lieben Dank für die Antwort