Liebes Expertenforum,
die vorgelegte Bescheinigung besagt
"Der Studiengang enthält in Studienabschnitt 3 ein verpflichtendes
Unternehmensprojekt, das im Rahman eines Pflichtpraktikums mit einer
Dauer von 2 Monaten (in Vollzeit) zu absolvieren ist. Es ist den
Studierenden überlassen, dieses auf freiwilliger Basis zu verlängern."
Der Vetrag ist befristet auf 3 Monate. Wie verhält es sich in diesem Fall mit der SV-Pflicht im 3. Monat, der demanch freiwllig ist? Käme her Kurzfristigkeit in Betracht?
Beste Grüße
Pers.Büro AKW