Hallo Expertenteam,
wir beschäftigten einen Werkstudenten mit einer 10 Stunden Woche.
Ab Dezember wird er noch zusätzlich sein pflichtiges Zwischenpraktikum absolvieren, mit einer wöschentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden.
Kann die Tätigkeit bei uns noch weiterhin als Werkstudent abgerechnet werden, auch wenn in Summe die 20 Stunden-Grenze überschritten wird.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG
Silke Brinkmann