Hallo Expertenteam,
wir haben einen nebenamtlichen Vorstand, der eine Rente vom Versorgungswerk der Architekten bezieht und gleichzeitig noch selbständig tätig ist. Es besteht eine private KV/PV.
Hat der nebenamtliche Vorstand, der lt. Urteil Bundessozialgericht vom 12.12.2023 (AZ. B 12 R 11/21) der Sozialversicherungspflicht unterliegt, einen Anspruch auf einen AG-Zuschuss zur privaten KV/PV?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort