Sehr geehrtes Expertenforum,
ist es möglich eine Mitarbeiterin, die Mitte Juni ihre Ausbildung beendet und dann bis Mitte September ein freiwilliges Praktikum absolviert, von Mitte September bis 30.09.24 als geringfügig Beschäftigte Mitarbeiterin im gleichen Unternehmen zu beschäftigen? Ab 01.10.24 wird sie dann als Werkstudentin weiterbeschäftigt.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Weber