Sehr geehrte Damen und Herren,
liebes Expertenteam,
wir haben aktuell den Fall, dass wir eine Mitarbeiterin im Krankengeld abrechnen. Grundsätzlich gilt hier bekanntermaßen, dass Zeiten des Bezugs von Krankengeld nicht als Sozialversicherungstage gelten. Bei einem ganzen Monat im Krankengeldbezug ergeben sich daher 0 SV-Tage.
Da in diesem Fall allerdings ein Tarifvertrag Anwendung findet, besitzt die Mitarbeiterin Anspruch auf einen Zuschuss zum Krankengeld. Da immer nur die Differenz zwischen Nettokrankengeld und durchschnittlichem Nettoentgelt als Zuschuss gezahlt wird, werden die SV-Freigrenzen zwangsläufig nicht überschritten.
Wie muss die Abrechnung nun hier aussehen?
- Ist es korrekt, dass der Zuschuss zum Krankengeld als sv-freier (=also nicht laufender) Bezug abgerechnet wird? Oder ist der Krankengeldzuschuss als laufender Bezug anzusehen, welcher nur nicht ins SV-Brutto (weil unterhalb SV-Freigrenze) fließt?
- Ist die Abrechnung (mit sv-freiem) Krankengeldzuschuss mit 0 SV-Tage abzurechnen?
Falls die SV-Freigrenzen + 50 Euro Freibetrag mit dem Krankengeldzuschuss überschritten werden:
- Führt der dann die SV-Freigrenze übersteigende und zu verbeitragende Krankengeldzuschuss zu SV-Tagen? Wenn, ja: Wie werden diese berechnet?
- Handelt es sich dann um einen laufenden oder einmaligen sv-pflichtigen Bezug?
Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank vorab.
Viele Grüße