Hallo Expertenteam,
bei unserem Mandanten fängt ein Werkstudent an, der als Krankenkasse die SVLFG angegeben hat.
Kann ich die RV-Beiträge dorthin abführen oder muss ich eine normale gesetzliche KK für die Beitragsabführung wählen?
Der Mandant hat nichts mit Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zu tun.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
die Lohn-Tante