Expertenforum - SVLFG als Krankenkasse

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  • 01
    SVLFG als Krankenkasse

    Hallo Expertenteam,

    bei unserem Mandanten fängt ein Werkstudent an, der als Krankenkasse die SVLFG angegeben hat.

    Kann ich die RV-Beiträge dorthin abführen oder muss ich eine normale gesetzliche KK für die Beitragsabführung wählen?

    Der Mandant hat nichts mit Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zu tun.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    die Lohn-Tante

  • 02
    RE: SVLFG als Krankenkasse

    Guten Tag,
     
    Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige in der Land- und Forstwirtschaft, in Betrieben des Wein- und Gartenbaus sowie der Teichwirtschaft und Fischzucht sind Pflichtmitglieder der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) .
    Mit der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist für Versicherte der SVLFG grundsätzlich ein Krankenkassenwechsel verbunden.

    Als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist die SVLFG nach Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit nur zuständig für:

    - Hauptberuflich selbstständige Landwirte mit einer Nebenbeschäftigung
    - Landwirte mit einer Saisonbeschäftigung von bis zu 26 Wochen
    - Mitarbeitende Familienangehörige mit einer Zweitbeschäftigung
    - Studenten, wenn sie eine Beschäftigung im Rahmen eines Werkstudentenvertrages ausüben.
     
    Die Rentenversicherungsbeiträge werden daher an die Landwirtschaftliche Krankenkasse abgeführt. Weitergehende Informationen finden Sie hier.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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