Eine Mitarbeiterin von uns befindet sich aktuell in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber. Dort verdient sie 520€ monatlich. Nun möchte Sie, immer noch in Elternzeit, eine Teilzeitbeschäftigung bei uns beginnen. Die Beschäftigung ist mit 5h in der Woche bei einem monatlichen Verdienst von 413€ geplant. Meine Frage lautet nun, mit welcher Beitragsgruppe ich die Mitarbeiterin mit ihrer Beschäftigung bei uns anmelden muss?
Da sie bereits einen Minijob hat und mit der Beschäftigung bei uns über die Grenze von 538€ kommt, muss meiner Meinung nach die Beschäftigung bei uns mit der Beitragsgruppe 1111 und Personengruppe 101 angemeldet werden, richtig?
Muss sonst noch etwas beachtet werden? Ist die Beschäftigung mit Gleitzone/Übergangsbereich zu kennzeichnen?