Guten Tag liebes Expertenteam,
wir haben aktuell folgenden Fall:
Ein Mitarbeiter ist bereits seit Oktober 2024 aufgrund von Krankheit aus der Lohnfortzahlung und befindet sich im Krankengeldbezug.
Mit der April-Abrechnung 2025 wird die Jahrestantieme/Zielvereinbarung für das Jahr 2024 fällig zur Auszahlung.
Kann diese Zahlung im April problemlos durchgeführt werden oder hätte dies Auswirkungen, wie beispielsweise auf den Krankengeldbezug?
Der Mitarbeiter verdient weit oberhalb der BBG RV. SV-Beiträge fallen somit grundsätzlich nicht an, unabhängig davon, dass es im aktuellen Jahr auch keine SV-Tage gibt.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.