Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben einen (weiterbeschäftigten) Rentner, der eine Teilrente von 99,9% bezieht.
Bisher hatten wir nur die Konstellation, dass es sich um eine vorgezogene Altersrente handelt (Rente für besonders langjährig Versicherte). Diesen haben wir mit Personengruppe 101 und Beitragsgruppe 1111 geschlüsselt.
Frage 1: Ist das insoweit richtig?
Der aktuell vorliegende Fall bezieht bereits eine Regelaltersrente (65+x). Und diese wird als Teilrente gezahlt mit 99,9%.
Frage 2a: Ist das überhaupt möglich und falls ja, würde ich hier genauso mit 101 und 1111 schlüsseln?
Frage 2b: Hat dieser Versicherte dann tatsächlich auch Anspruch auf Arbeitslosengeld und wird die Rente dann auch jedes Jahr neu berechnet?
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüße
Personalabteilung (PA)