Expertenforum - Teilselbstständigkeit in Elternzeit

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  • 01
    Teilselbstständigkeit in Elternzeit

    Liebes Expertenforum,


    Eine Frage zu Teilzeitarbeit in der Elternzeit. Eine Mitarbeiterin hat einen Hauptjob als Angestellte (24 Stunden/Woche) und dazu noch einen Nebenjob als Selbstständige (10-14 Stunden/Woche). Sie geht demnächst in Mutterschutz und möchte danach mindestens 10 Monate Elternzeit nehmen. Die selbstständige Tätigkeit wird sie in diese Zeit 10 Stunden/Woche weiter betreiben.


    Muss sie sich nun weiter privat versichern lassen, oder reicht hier die Krankenversicherung des Hauptjobs aus? Muss sie sich ab Beginn der Mutterschutzfrist privat weiterversichern, oder erst ab Beginn der Elternzeit?


    Grüße,


    Paul

     

  • 02
    RE: Teilselbstständigkeit in Elternzeit

    Sehr geehrter Herr Richter,
     
    bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen im Rahmen dieses Forums ohne Vorlage aller relevanten Unterlagen (Einkommens-/Steuernachweise, ggf. Gewerbeanmeldung) keine verbindliche Auskunft geben können. Wir empfehlen Ihnen, bei der zuständigen Einzugsstelle eine Überprüfung des Versicherungsstatus vornehmen zu lassen. Ganz allgemein geben wir Ihnen gerne Auskunft:
     
    Ihrer Sachverhaltsschilderung entnehmen wir, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit während des Ruhens der Hauptbeschäftigung nicht ausgeweitet werden soll. Eine neben einer Beschäftigung nicht hauptberuflich ausgeübte selbstständige Tätigkeit wird nicht dadurch „hauptberuflich“, dass in Fällen der kurzfristigen Unterbrechung des fortdauernden Arbeitsverhältnisses oder im Fall der Elternzeit kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, wenn die selbstständige Tätigkeit in dieser Zeit nicht ausgeweitet wird.
     
    Nach unserer Einschätzung verbleibt es bei dem bisherigen  Krankenversicherungsschutz und eine private KV muss nicht abgeschlossen werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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