Expertenforum - Teilweise Erwerbsminderungsrente und Meldungen

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  • 01
    Teilweise Erwerbsminderungsrente und Meldungen

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir haben einen Beschäftigten, der bis zum 31.05.2023 arbeitsfähig war. Zum 01.06.2023 bis zum 30.04.2024 wurde eine teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt. Für diesen Zeitraum haben wir kein Entgelt gezahlt.

    Systemseitig wurde von SAP die Meldung "01.01.-31.05.23 Grund 51" erstellt. Jetzt haben wir ein Schreiben der Krankenkasse erhalten, das wir eine Unterbrechungsmeldung mit Grund 34 erstellen sollen. Ist das so korrekt?

    Anmerkung: Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist zwischenzeitlich bis 2026 verlängert worden....

    Vielen Dank für die Hilfe und

    viele Grüße

    Ch. Kolter-Bekker

  • 02
    RE: Teilweise Erwerbsminderungsrente und Meldungen

    Hallo Frau Kolter-Bekker,

    Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit einem Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden beschäftigt werden, sind in dieser Beschäftigung in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig. In der Krankenversicherung sind Beiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz zu entrichten. Diese Personen sind mit dem Beitragsgruppenschlüssel „1111“ (Personengruppenschlüssel „101“) zu melden.
     
    Davon ausgehend, dass der Mitarbeiter – wie von ihnen geschildert – bis 31.05.23 arbeitsfähig war und ab 01.06.23 keine Entgeltersatzleistung wie z. B. Krankengeld bezogen hat, wäre nach unserem Verständnis (nach Ablauf eines Monats ohne Bezug von Arbeitsentgelt) zum 30.06.23 eine Abmeldung mit Grund der Abgabe „34“ zu übermitteln gewesen.
     
    Eine Unterbrechungsmeldung mit dem Grund der Abgabe „51“ wäre nur dann zu erstellen, sofern der Beschäftigte (hier ab 01.06.23) Krankengeld von der Krankenkasse bezogen hätte.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
      
     

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