Eine Angestellte arbeitet mit einem Stellenumfang von 75% bei uns.
Sie absolviert nebenberuflich ein Studium. Das für das Studium vorgesehene Anerkennungspraktikum möchte sie in einem anderen Bereich des Unternehmens parallel zu ihrer Teilzeittätigkeit ausüben. Geplant sind vier Monate jeweils drei Tage in der Woche.
Wie ist dies aus Sicht der Sozialversicherung zu bewerten? Nach unserer Einschätzung ist generell nur ein Praktikum mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25% vorstellbar, aber gibt es noch andere Dinge zu beachten, die rechtlich gegen die gleichzeitige Beschäftigung als Praktikant und Angestellte sprechen?