Hallo,
es geht um Werkstudenten auf deren Immatrikulationsbescheinigung der Status "Teilzeit" Student steht.
Können diese bei Einhaltung der 20 Stundengrenze lediglich rentenversicherungspflichtig beschäftigt werden?
Oder wird hier ein Nachweis benötigt, in welchem Umfang sie studieren?
Welche Angaben müsste ggf. ein solcher Nachweis beinhalten?