Wie wird ein Bachelorand oder Masterand steuer-und sozialversicherungsrechtlich behandelt, wenn man ihm für den Abschluss und die Abgabe seiner Arbeit eine Prämie zahlt. Muss er für den gesamten Zeitraum der Thesis-Bearbeitung angemeldet werden mit Null-Entgelt? Also er würde kein Entgelt während der Thesis Arbeit bekommen nur am Ende eine Prämie. Und nur die Prämienzahlung wird im Abschluss-Monat gemeldet und ausgezahlt. Die Thesis-Schreibenden sind ja generell sozialversicherungsfrei, da die Thesis Teil des Studiums ist. Wie ist die Prämie am Ende sozialversicherungsrechtlich und steuerrechtlich zu behandeln?