Expertenforum - Tod Arbeitnehmer Geringfügig Beschäftigter

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  • 01
    Tod Arbeitnehmer Geringfügig Beschäftigter

    Guten Tag,


    wir haben einen Arbeitnehmer der als Geringfügig Beschäftigter pro Monat 538€ verdient. Nun ist dieser leider am 02.01. verstorben, dürfen wir trotzdem wie vom Arbeitgeber gewünscht die volle Höhe von 538€ für den Monat Januar 2025 an den Verstorbenen auszahlen oder muss hier auch im Rahmen des Minijobs etwas beachtet werden?


    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Tod Arbeitnehmer Geringfügig Beschäftigter

    Guten Tag,
     
    das Bundessozialgericht (BSG) (B 12 R 10/15) hat am 5. Dezember 2017 eine wichtige und weitreichende Entscheidung getroffen. Danach gilt auch bei Teilmonaten immer die Monatsgrenze von aktuell 556 Euro – und nicht mehr ein anteiliger Wert, der der tatsächlichen Beschäftigungszeit entspricht.
      
    Für Ihren Sachverhalt bedeutet dies, dass die Beschäftigung als Minijob abgerechnet werden kann.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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