Guten Tag,
wir haben einen Arbeitnehmer der als Geringfügig Beschäftigter pro Monat 538€ verdient. Nun ist dieser leider am 02.01. verstorben, dürfen wir trotzdem wie vom Arbeitgeber gewünscht die volle Höhe von 538€ für den Monat Januar 2025 an den Verstorbenen auszahlen oder muss hier auch im Rahmen des Minijobs etwas beachtet werden?
Vielen Dank.