Sehr geehrte Damen und Herren,
ein AN ist verstorben und es ist Urlaubsanspruch an den Erben auszuzahlen. Wie verhält es sich hierbei mit den Beiträge zur Sozialversicherung? Welchem Monat sind diese dem verstorbenen Arbeitnehmer zu zuordnen. Im Monat des Ablebens im Oktober oder im Monat November der Auszahlung an den Erben "Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen".
Vielen Dank Kluge