Expertenforum - U1 - Anspruch auf Erstattung auch bei Krankheit ohne AU-Bescheinigung?

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  • 01
    U1 - Anspruch auf Erstattung auch bei Krankheit ohne AU-Bescheinigung?

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wenn ein Arbeitgeber am U1-Verfahren teilnimmt, bekommt er auch Krankzeiten seines Mitarbeiters erstattet, wenn dieser keine AU vom Arzt hat?


    Beispiel 1:

    Der Mitarbeiter ist nur 2 Tage ( am 01.+02.04.) krank, muss aber erst ab dem 3. Tag beim Arbeitgeber eine AU vorlegen, hat somit keine AU.

    Der AG erfasst die 2 Tage krank und übermittelt den Erstattungsantrag für 2 Tage


    Beispiel 2:

    Der Mitarbeiter hat sich vom 01.04-10.04. beim AG krank gemeldet, legt aber nur vom 03.04-10.04. eíne AU vor, da er diese erst ab dem 3. Krank-Tag vorlegen muss.

    Der AG erfasst die gesamten 10 Tage krank und übermittelt den Erstattungsantrag für 2 Tage


    Vielen Dank im Voraus…


     

  • 02
    RE: U1 - Anspruch auf Erstattung auch bei Krankheit ohne AU-Bescheinigung?

    Hallo StefanieCON,
     
    die Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers und ist zu gewähren, sobald dieser verpflichtet ist, das Arbeitsentgelt nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes fortzuzahlen (§ 2 Abs. 2 AAG). 
     
    Eine Erstattung durch die Ausgleichskasse kann grundsätzlich nicht von der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abhängig gemacht werden (BSG-Urteil vom 09.09.1981).
     
    Dies schließt nicht aus, dass die Ausgleichskasse bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitgeber verlangen kann, dass er die Arbeitsunfähigkeit belegt. Zu Unrecht erstattete Beträge könnten zurückgefordert werden (§ 4 AAG).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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