Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ein Arbeitgeber am U1-Verfahren teilnimmt, bekommt er auch Krankzeiten seines Mitarbeiters erstattet, wenn dieser keine AU vom Arzt hat?
Beispiel 1:
Der Mitarbeiter ist nur 2 Tage ( am 01.+02.04.) krank, muss aber erst ab dem 3. Tag beim Arbeitgeber eine AU vorlegen, hat somit keine AU.
Der AG erfasst die 2 Tage krank und übermittelt den Erstattungsantrag für 2 Tage
Beispiel 2:
Der Mitarbeiter hat sich vom 01.04-10.04. beim AG krank gemeldet, legt aber nur vom 03.04-10.04. eíne AU vor, da er diese erst ab dem 3. Krank-Tag vorlegen muss.
Der AG erfasst die gesamten 10 Tage krank und übermittelt den Erstattungsantrag für 2 Tage
Vielen Dank im Voraus…