Expertenforum - U1-Erstattung bei Arztbesuch

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  • 01
    U1-Erstattung bei Arztbesuch

    Guten Tag,


    werden die Stunden durch die Arztbescheinigung von der Krankenversicherung übernommen?

    Also gibt es auch U1-Erstattung für stundenweises Fehlen am Arbeitsplatz?

    Ich würde ja immer sagen, nein, möchte aber dem Mandanten auch nichts Falsches sagen.


    Vielen Dank

  • 02
    RE: U1-Erstattung bei Arztbesuch

    Hallo Lohn,

    da die Beantwortung Ihrer Frage vordergründig das Arbeitsrecht betrifft, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums keine konkrete Stellungnahme abgeben können.
    Grundsätzlich gilt hierbei folgendes:

    Ein Arbeitnehmer ist nicht schon dann arbeitsunfähig krank, wenn er sich während der Arbeitszeit wegen einer Erkrankung oder einer Untersuchung in ärztliche Behandlung begeben muss.

    Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem EFZG besteht nur dann, wenn die Krankheit auch zur Arbeitsunfähigkeit führt. Führt die Krankheit eines Arbeitnehmers nicht zur Arbeitsunfähigkeit, so können sich Entgeltansprüche für einen notwendigen Arztbesuch aus § 616 BGB ergeben, sofern sie nicht durch Tarifvertrag abbedungen werden.

    Im Rahmen des Erstattungsverfahrens U1 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) werden nur Aufwendungen erstattet, die dem Arbeitgeber aufgrund der Verpflichtung zur Zahlung von Arbeitsentgelt bei Arbeitsunfähigkeit nach dem EFZG entstanden sind.

    Selbst wenn ein Arztbesuch im Verlauf des Arbeitstages Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, ist eine Erstattung im Rahmen des Umlageverfahrens U1 für diesen Tag nicht möglich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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